Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde,

sicherlich haben Sie schon gespannt auf den dritten Teil unserer Serie „Die CDU im Landeskabinett“ gewartet. Heute setzen wir die Serie fort, die wir bereits im Vorgängermodell des Newsletters begonnen haben. Heute erfahren Sie mehr über die Justizministerin, Uta-Maria Kuder.


 

Die CDU im Landeskabinett
Justizministerin Uta-Maria Kuder

 

Seit November 2006 stehen Sie dem Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern vor. Was hat sich dabei für Sie persönlich verändert? Wie sieht Ihr Terminplan beziehungsweise Tagesablauf aus? Bleibt Ihnen noch Zeit für Freizeitgestaltung?

Natürlich hat sich mit der Amtsübernahme einiges geändert. So ist mein Arbeitsplatz jetzt in Schwerin und nicht mehr in Greifswald. Die Entfernungen sind zu weit, um täglich zu fahren, zumal ich oft Termine auch am Abend wahrzunehmen habe. Deshalb habe ich mir eine kleine Wohnung in Schwerin genommen. Das bedeutet allerdings auch, dass ich meine Familie nur noch am Wochenende sehe und auch für Freizeitaktivitäten kaum mehr Zeit bleibt. Da ich als Beigeordnete und stellvertretende Oberbürgermeisterin in Greifswald aber seit vielen Jahren bereits einen großen Verwaltungsbereich geleitet habe, fiel mir die Umstellung jedoch nicht allzu schwer.

 

Sie konnten in den zurückliegenden Monaten aus dem Mordfall Carolin Missstände aufdecken. Welche Konsequenzen konnten speziell daraus gezogen werden und welche Neuerungen streben Sie in Zukunft, insbesondere in Bezug auf Wiederholungstäter, an? Was wird sich ändern bei der Betreuung für entlassene Gefangene?

Die Vergangenheit hat schmerzlich gezeigt, dass verurteilte Gefangene während und nach ihrer Haftzeit intensiver überwacht und kontrolliert werden müssen. Hierfür haben wir bereits die Bewährungshilfe und die Führungsaufsicht personell verstärkt und werden dies im kommenden Jahr noch weiter ausbauen. Auch wenn es einen 100%igen Schutz nie geben wird, so ist mein Ziel, doch alles dafür zu tun, Stück für Stück die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern. Aufgabe des Strafvollzugs muss es dabei sein, das Risiko von Wiederholungstaten deutlich zu reduzieren. Denn jede verhinderte Tat bedeutet gleichzeitig ein Opfer weniger. Prävention und erfolgreiche Wiedereingliederung ist der beste Opferschutz. Das von mir im Juli dieses Jahres vorgestellte Justizvollzugskonzept setzt genau an dieser Stelle an.

 

Sie besuchen die Haftanstalten in Mecklenburg-Vorpommern und verschaffen sich somit ein genaues und aktuelles Bild der dortigen Bedingungen. Wie beurteilen Sie die derzeitige Ausstattung? Welchen Stellenwert räumen Sie Gefangenenausbildung und Beschäftigung ein?

Es ist mir sehr wichtig, mir von den Dingen selbst ein Bild zu machen, mit den Mitarbeitern zu reden und ihre Eindrücke, Wünsche und Sorgen selbst zu hören.

Die Haftanstalten in Mecklenburg-Vorpommern sind überwiegend modern und gut aufgestellt. Für die Justizvollzugsanstalt Bützow sollen im nächsten Jahr die Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten beginnen.

Beschäftigung ist in der Anstalt sehr wichtig, denn wer arbeitet, kommt auch nicht so schnell auf dumme Gedanken. Insoweit trägt die Beschäftigung auch zur Sicherheit innerhalb der Anstalt bei. Im übrigen lernen auch viele dabei zum ersten mal einen geregelten Tagesablauf kennen. Dort wo es nötig und möglich ist, wollen wir natürlich auch Ausbildungsmöglichkeiten anbieten und nutzen, denn es liegt auf der Hand, dass mit einer abgeschlossenen Ausbildung die Wiedereingliederungschancen deutlich wachsen. In der Jugendanstalt Neustrelitz lege ich darüber hinaus Wert auf schulische Ausbildung, die bei vielen dort nur sehr unzureichend ist.

 

Das Thema Opferschutz ist ein sehr diffiziles und emotionales. Sind Sie generell für härtere Strafen und Maßnahmen für Sexualstraftäter oder wie können Ihrer Meinung nach die Opferzahlen von Gewalt- und Sexualverbrechen gesenkt werden? Wirken harte Strafen präventiv und abschreckend? Welche weiteren Maßnahmen und Projekte halten Sie für geeignet, um potentielle Straftäter erst gar nicht zu solchen werden zu lassen?

Bei jeder Straftat gibt es einen Täter, aber auch immer ein Opfer. Das sollten wir nie vergessen. Über das gesamte Land verteilt gibt es ein Netz von Opferbetreuungsstellen. Hier kann sich ein Opfer einer Straftat, aber auch ein Angehöriger eines Opfers hinwenden, um sich beispielsweise über Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren, oder um sich über die eigenen Rechte z. B. im Strafverfahren beraten zu lassen. Diese Beratungen sind kostenfrei.

Härtere Strafen tragen allerdings nur in sehr begrenztem Umfang dazu bei, präventiv bzw. abschreckend zu wirken. Im Regelfall rechnet der Täter nämlich nicht damit, erwischt zu werden, denn sonst würde er die Tat nicht begehen. Abschreckend wirkt daher viel mehr die deutliche Erhöhung des Risikos für den Täter, für seine Tat tatsächlich auch zur Rechenschaft gezogen zu werden.

 

In den folgenden Monaten stellen Sie auf einer Informationstour durch die CDU-Kreisverbände die Informationsbroschüre des Justizministeriums „Das Betreuungsrecht“ zu Betreuungs- und Vorsorgevollmachten vor und kommen mit Menschen zu diesem Thema ins Gespräch. Welche Bedeutung haben diese Vollmachten für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern?

Seit ich mich mit dem Thema intensiv beschäftige, weiß ich, wie wichtig eine Vorsorgevollmacht ist. Wir alle haben für den Ernstfall eine Vielzahl von Versicherungen abgeschlossen, sei es eine Hausrat-, eine Lebens-, oder eine Krankenversicherung. Wir machen uns aber viel zu wenig Gedanken darüber, was eigentlich mit uns passiert, wenn wir plötzlich nicht mehr in der Lage sind, uns um unsere Angelegenheiten selbst zu kümmern. Wer soll unsere finanziellen, wer unsere gesundheitlichen Belange regeln.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig festlegen, welche Wünsche und Bedürfnisse sie im Falle ihrer Hilfebedürftigkeit haben, und wer diese für sie einlöst

 

Erfahren Sie im nächsten Teil mehr über den Bildungsminister, Henry Tesch.

 



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